Datenschutzrecht

  • Typ: Vorlesung (V)
  • Semester: WS 19/20
  • Zeit: 24.10.2019
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten


    31.10.2019
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    07.11.2019
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    14.11.2019
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    21.11.2019
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    28.11.2019
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    05.12.2019
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    12.12.2019
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    19.12.2019
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    09.01.2020
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    16.01.2020
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    23.01.2020
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    30.01.2020
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten

    06.02.2020
    14:00 - 15:30 wöchentlich
    50.34 Raum -101
    50.34 INFORMATIK, Kollegiengebäude am Fasanengarten


  • Dozent: Dr. Tristan Barczak
  • SWS: 2
  • LVNr.: 24018
Bemerkungen

Auf der Grundlage der verfassungs- und unionsrechtlichen Hintergründe wird primär das Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Hier werden die Regelungsgrundsätze (wie Verbotsprinzip, Erforderlichkeit und Zweckbindung), die personenbezogenenen Daten als Regelungsobjekt, die Rechte der Betroffenen sowie die Zulässigkeit der verschiedenen Datenbearbeitungsvorgänge dargelegt. Auch organisatorische Vorschriften, insb. der Datenschutzbeauftragte, werden angesprochen. Zudem befasst sich die Vorlesung mit den bereichsspezifischen Regelungen zum Telekommunikationsdatenschutz sowie zum Datenschutz bei Telemediendiensten.

Nach einer Erläuterung des Inhalts und der Geschichte des Datenschutzrechts werden zunächst die gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Hintergründe dargestellt. Im Weiteren steht das Bundesdatenschutzgesetz im Vordergrund. Hier werden die Regelungsgrundsätze (wie die Erforderlichkeit; Zweckgebundenheit etc.), die personenbezogenen Daten als Regelungsobjekt, die Rechte der Betroffenen sowie die Zulässigkeit der verschiedenen Datenbearbeitungsvorgänge dargelegt. Auch organisatorische Vorschriften, insb. der Datenschutzbeauftragte, werden angesprochen. In einer Fallanalyse stehen sodann aktuelle Konzepte des Datenschutzes und das Problem der Videoüberwachung im Vordergrund. Zum Abschluss befassen sich drei Einheiten mit den bereichsspezifischen Regelungen in der Telekommunikation sowie den Tele- und Mediendiensten.

Die Studenten sollen in Zusammenarbeit mit dem House of Competence rhetorisch geschult werden, wie Fragen gestellt und beantwortet werden können (Kurzaussagen-Profilierung). Dazu wird - aller Voraussicht nach - ein Coach einzelne Stunden begleiten.

Empfehlungen: Parallel zu den Veranstaltungen werden begleitende Tutorien angeboten, die insbesondere der Vertiefung der juristischen Arbeitsweise dienen. Ihr Besuch wird nachdrücklich empfohlen.
Während des Semesters wird eine Probeklausur zu jeder Vorlesung mit ausführlicher Besprechung gestellt. Außerdem wird eine Vorbereitungsstunde auf die Klausuren in der vorlesungsfreien Zeit angeboten.
Details dazu auf der Homepage des ZAR (www.kit.edu/zar).

Lernziele: Die Studierenden sollen nach der Vorlesung die unions- und verfassungsrechtlichen Hintergründe, die grundlegenden Strukturprinzipien des Datenschutzrechts und die diese Prinzipien konkretisierenden Regelungen des BDSG, des TKG und des TMG kennen. Sie sollen in der Lage sein, einfache Fälle aus dem Datenschutzrecht zu lösen.

Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt ca. 90 Stunden (3.0 Credits).

  • Präsenzzeit: Besuch der Vorlesung 15 x 90 min = 22 h 30 min
  • Vor-/Nachbereitung der Vorlesung 15 x 120 min = 30 h 00 min
  • Skript 2 x wiederholen & 2 x 10 h = 20 h 00 min
  • Prüfung vorbereiten = 17 h 30 min
  • Summe 90 h 00 min

Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung im Umfang von i.d.R. 60 Minuten nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 SPO.

Literaturhinweise

Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.

Weiterführende Literatur

Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.